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   BPatG, 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00   

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BPatG, 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00 (https://dejure.org/2002,28906)
BPatG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00 (https://dejure.org/2002,28906)
BPatG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 29 W (pat) 209/00 (https://dejure.org/2002,28906)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00
    Entscheidend ist, ob sich die angemeldete Bezeichnung in bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für eine beschreibende Verwendung eignet (vgl BGH GRUR 1996, 770, 771 - MEGA).
  • BPatG, 02.06.1998 - 24 W (pat) 206/96

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis bei Aufnahme einer aus der Verbindung von

    Auszug aus BPatG, 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00
    Aus diesen Gründen kommen die Grundsätze zur Berücksichtigung fremdsprachiger Marken sowie von Abkürzungen nicht zum Tragen, nach denen letztere als bloßen sprachlichen Hilfsmitteln nicht dieselbe Bedeutung wie der korrekten vollständigen Wiedergabe des fremdsprachigen Fachausdrucks zukommt (vgl Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl § 8 Rdn 100, 102; BPatG GRUR 99, 330, 331 - "CT").
  • BPatG, 06.12.2000 - 29 W (pat) 226/99
    Auszug aus BPatG, 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00
    Denn der Verkehr ist mittlerweile daran gewöhnt, das im Telekommunikations- und Datenverarbeitungsbereich gängige und zentrale Zeichen der Computersprache "@" im Worttext als Buchstabe "a" zu lesen und als zusätzlichen Hinweis auf den Zugang zum Internet, zu Online-Diensten bzw zum sog. eshopping zu verstehen (vgl Beschluß BPatG 29 W (pat) 7/00 v. 29.11.2000 - WebTr@iner; 29 W (pat) 226/99 v. 6.12.2000 - Netk@uf m.w.N.; SZ v. 15.6.1998 - Aktuelles Lexikon Klammeraffe @).
  • BPatG, 29.11.2000 - 29 W (pat) 7/00
    Auszug aus BPatG, 13.11.2002 - 29 W (pat) 209/00
    Denn der Verkehr ist mittlerweile daran gewöhnt, das im Telekommunikations- und Datenverarbeitungsbereich gängige und zentrale Zeichen der Computersprache "@" im Worttext als Buchstabe "a" zu lesen und als zusätzlichen Hinweis auf den Zugang zum Internet, zu Online-Diensten bzw zum sog. eshopping zu verstehen (vgl Beschluß BPatG 29 W (pat) 7/00 v. 29.11.2000 - WebTr@iner; 29 W (pat) 226/99 v. 6.12.2000 - Netk@uf m.w.N.; SZ v. 15.6.1998 - Aktuelles Lexikon Klammeraffe @).
  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 13/03
    In dem Bestandteil "W@P" erkennt das angesprochene Publikum ohne weiteres die Abkürzung "WAP", denn die Darstellung des Buchstabens "a" in Form des @-Zeichens ist ein modisches grafisches Gestaltungsmittel, das insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie weit verbreitet ist (vgl zB BPatG BLPMZ 2003, 163 - @ctiveIO; 29 W (pat) 226/99 - NetK@uf; 29 W (pat) 209/00 - W@P; 30 W (pat) 124/00 - net c@rd; 33 W (pat) 189/00 - Link F@ctory).

    Wie der Senat in einem früheren Verfahren bereits festgestellt hat, bezeichnet die Abkürzung "WAP" eine Übertragungstechnik zur drahtlosen Übermittlung speziell konzipierter Internet-Inhalte auf mobile Endgeräte und beschreibt daher sowohl die zugehörigen Geräte hinsichtlich ihrer Eignung für diese Übertragungstechnik als auch die Dienstleistung des Mobilfunks unmittelbar (vgl BPatG 29 W (pat) 209/00 - W@P).

  • BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 14/03
    Wie der Senat in einem früheren Verfahren bereits festgestellt hat, bezeichnet die Abkürzung "WAP" eine Übertragungstechnik zur drahtlosen Übermittlung speziell konzipierter Internet-Inhalte auf mobile Endgeräte und beschreibt daher sowohl die zugehörigen Geräte hinsichtlich ihrer Eignung für diese Übertragungstechnik als auch die Dienstleistung des Mobilfunks unmittelbar (vgl BPatG 29 W (pat) 209/00 - W@P).
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